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Bibelstudium

Lexikoneintrag · Hebräisch

H9001/וַv

&Wortart: Konjunktion

Lexikon
Aus TBESH von STEPBible (CC BY 4.0)

Vorkommen nach Büchern

  1. 2.322
  2. 1.460
  3. 908
  4. 1.171
  5. 887
  6. 771
  7. 1.244
  8. 161
  9. 1.529
  10. 1.169
  11. 1.225
  12. 1.327
  13. 506
  14. 1.066
  15. 94
  16. 289
  17. 173
  18. 319
  19. 391
  20. 78
  21. 50
  22. 5
  23. 733
  24. 1.046
  25. 30
  26. 1.344
  27. 182
  28. 112
  29. 35
  30. 127
  31. 15
  32. 86
  33. 63
  34. 19
  35. 21
  36. 27
  37. 30
  38. 261
  39. 52

Wiedergaben

In Schlachter 2000, basierend auf 1. Mose und dem Neuen Testament

21.328 Vorkommen in 11.324 Versen

Mit Stellenangabe und Text in Schlachter 2000.

  1. 3. Mose 26,45

    Und ich will zu ihren Gunsten an meinen ersten Bund gedenken, als ich sie aus dem Land Ägypten herausführte vor den Augen der Heidenvölker, um ihr Gott zu sein. Ich bin der Herr.

    וְזָכַרְתִּ֥י (וְ) ve. “and”

  2. 3. Mose 27,1

    Und der Herr redete zu Mose und sprach:

    וַיְדַבֵּ֥ר (וַ) va “and”

  3. 3. Mose 27,2

    Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [ergänzt: besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den Herrn:

    וְאָמַרְתָּ֣ (וְ) ve. “and”

  4. 3. Mose 27,3

    Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums.

    וְהָיָ֤ה (וְ) ve. “and”וְהָיָ֣ה (וְ) ve. “and”

  5. 3. Mose 27,4

    Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen.

    וְהָיָ֥ה (וְ) ve. “and”

  6. 3. Mose 27,5

    Wenn [ergänzt: die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.

    וְהָיָ֧ה (וְ) ve. “and”

  7. 3. Mose 27,6

    Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist.

    וְהָיָ֤ה (וְ) ve. “and”

  8. 3. Mose 27,7

    Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.

    וְהָיָ֣ה (וְ) ve. “and”

  9. 3. Mose 27,8

    Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

    וְהֶֽעֱמִידוֹ֙ (וְ) ve. “and”וְהֶעֱרִ֥יךְ (וְ) ve. “and”

  10. 3. Mose 27,10

    Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [ergänzt: dem Herrn] heilig sein.

    וְהָֽיָה־ (וְ) ve. “and”

  11. 3. Mose 27,11

    Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem Herrn kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen;

    וְהֶֽעֱמִ֥יד (וְ) ve. “and”

  12. 3. Mose 27,12

    und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

    וְהֶעֱרִ֤יךְ (וְ) ve. “and”

  13. 3. Mose 27,13

    Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

    וְיָסַ֥ף (וְ) ve. “and”

  14. 3. Mose 27,14

    Wenn jemand sein Haus als dem Herrn heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

    וְהֶעֱרִיכוֹ֙ (וְ) ve. “and”

  15. 3. Mose 27,15

    Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.

    וְ֠יָסַף (וְ֠) Ve. “and”וְהָ֥יָה (וְ) ve. “and”

  16. 3. Mose 27,16

    Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [ergänzt: die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.

    וְהָיָ֥ה (וְ) ve. “and”

  17. 3. Mose 27,18

    Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.

    וְחִשַּׁב־ (וְ) ve. “and”וְנִגְרַ֖ע (וְ) ve. “and”

  18. 3. Mose 27,19

    Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum.

    וְ֠יָסַף (וְ֠) Ve. “and”וְקָ֥ם (וְ) ve. “and”

  19. 3. Mose 27,21

    sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem Herrn heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.

    וְהָיָ֨ה (וְ) ve. “and”

  20. 3. Mose 27,23

    so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den Herrn.

    וְחִשַּׁב־ (וְ) ve. “and”וְנָתַ֤ן (וְ) ve. “and”

  21. 3. Mose 27,27

    Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

    וּפָדָ֣ה (וּ) u. “and”וְיָסַ֥ף (וְ) ve. “and”וְנִמְכַּ֥ר (וְ) ve. “and”

  22. 3. Mose 27,33

    Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden.

    וְהָֽיָה־ (וְ) ve. “and”

  23. 4. Mose 1,1

    Und der Herr redete zu Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats, im zweiten Jahr nach ihrem Auszug aus dem Land Ägypten, und er sprach:

    וַיְדַבֵּ֨ר (וַ) va “and”

  24. 4. Mose 1,17

    Und Mose und Aaron nahmen diese Männer, die mit Namen bezeichnet waren,

    וַיִּקַּ֥ח (וַ) va “and”

  25. 4. Mose 1,18

    und sie versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats. Und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Sippen und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von 20 Jahren an und darüber, Kopf für Kopf.

    וַיִּתְיַֽלְד֥וּ (וַ) va “and”