Lexicon entry · Hebrew
H9023הוּhu
hisPart of speech: Possessive suffix: 3rd person masculine singular
Show inSchlachter 2000
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In Schlachter 2000, based on Genesis and the New Testament
- sein468 · 93%
- (Pronomen)19 · 4%
- der; die; das8 · 2%
- ihr3 · 1%
- haben2 · < 1%
- lieb haben2 · < 1%
7,925 occurrences in 5,362 verses
With their references and text in Schlachter 2000.
Wenn Männer miteinander streiten, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber im Bett liegen muß:
רֵעֵ֔הוּ (הוּ) hu “his”
wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen.
מִשְׁעַנְתּ֖וֹ (וֹ) o “his”שִׁבְתּ֛וֹ (וֹ) o “his”
Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden;
עַבְדּ֜וֹ (וֹ) o “his”אֲמָתוֹ֙ (וֹ֙) o “his”יָד֑וֹ (וֹ) o “his”
stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.
כַסְפּ֖וֹ (וֹ) o “his”
Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge.
עַבְדּ֛וֹ (וֹ) o “his”אֲמָת֖וֹ (וֹ) o “his”עֵינֽוֹ׃ (וֹ) o “his”
Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
עַבְדּ֛וֹ (וֹ) o “his”אֲמָת֖וֹ (וֹ) o “his”שִׁנּֽוֹ׃ (וֹ) o “his”
Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben.
בְּשָׂר֔וֹ (וֹ) o “its”
Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben.
בִּבְעָלָיו֙ (ו֙) v “its”בְּעָלָ֖יו (ו) v “its”
Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, wie man ihm auferlegt.
נַפְשׁ֔וֹ (וֹ) o “his”
Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muß gesteinigt werden.
לַֽאדֹנָ֔יו (ו) v “his”
so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören.
לִבְעָלָ֑יו (ו) v “its”
Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [supplied: Rind] auch teilen.
רֵעֵ֖הוּ (הוּ) hu “his”כַּסְפּ֔וֹ (וֹ) o “its”
Wußte man aber, daß das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.
בְּעָלָ֑יו (ו) v “its”
ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [supplied: Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
בִּגְנֵבָתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”
Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
בְיָד֜וֹ (וֹ) o “his”
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.
בְּעִיר֔וֹ (וֹ) o “his”שָׂדֵ֛הוּ (הוּ) hu “his”כַּרְמ֖וֹ (וֹ) o “his”
Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
רֵעֵ֜הוּ (הוּ) hu “his”
Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat.
יָד֖וֹ (וֹ) o “his”רֵעֵֽהוּ׃ (הוּ) hu “his”
Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
לְרֵעֵֽהוּ׃ (הוּ) hu “his”
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,
רֵעֵ֜הוּ (הוּ) hu “his”
so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
יָד֖וֹ (וֹ) o “his”רֵעֵ֑הוּ (הוּ) hu “his”בְּעָלָ֖יו (ו) v “its”
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
לִבְעָלָֽיו׃ (ו) v “its”
Leiht jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist, so muß er es ersetzen;
רֵעֵ֖הוּ (הוּ) hu “his”בְּעָלָ֥יו (ו) v “its”
ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [supplied: Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.
בְּעָלָ֥יו (ו) v “its”בִּשְׂכָרֽוֹ׃ (וֹ) o “its”
Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,
צַעֲקָתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”