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Bibelstudium

Lexikoneintrag · Hebräisch

H9023הוּhu

hisWortart: Possessive suffix: 3rd person masculine singular

Lexikon
Aus TBESH von STEPBible (CC BY 4.0)

Vorkommen nach Büchern

  1. 666
  2. 495
  3. 445
  4. 331
  5. 315
  6. 93
  7. 234
  8. 28
  9. 372
  10. 252
  11. 347
  12. 344
  13. 357
  14. 361
  15. 43
  16. 78
  17. 81
  18. 363
  19. 657
  20. 276
  21. 72
  22. 43
  23. 423
  24. 343
  25. 37
  26. 322
  27. 232
  28. 51
  29. 24
  30. 37
  31. 12
  32. 14
  33. 26
  34. 18
  35. 36
  36. 8
  37. 5
  38. 65
  39. 19

Wiedergaben

In Schlachter 2000, basierend auf 1. Mose und dem Neuen Testament

7.925 Vorkommen in 5.362 Versen

Mit Stellenangabe und Text in Schlachter 2000.

  1. 3. Mose 25,27

    so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seinem Eigentum kommt.

    מִמְכָּר֔וֹ (וֹ) o “its”לַאֲחֻזָּתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”

  2. 3. Mose 25,28

    Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

    יָד֗וֹ (וֹ) o “his”מִמְכָּר֗וֹ (וֹ) o “his”לַאֲחֻזָּתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”

  3. 3. Mose 25,29

    Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht.

    גְּאֻלָּת֔וֹ (וֹ) o “its”מִמְכָּר֑וֹ (וֹ) o “its”גְאֻלָּתֽוֹ׃ (וֹ) o “its”

  4. 3. Mose 25,30

    Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen.

    לְדֹרֹתָ֑יו (ו) v “his”

  5. 3. Mose 25,33

    Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;

    אֲחֻזָּת֖וֹ (וֹ) o “his”

  6. 3. Mose 25,35

    Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.

    יָד֖וֹ (וֹ) o “his”

  7. 3. Mose 25,41

    Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.

    וּבָנָ֣יו (ו) v “his”מִשְׁפַּחְתּ֔וֹ (וֹ) o “his”אֲבֹתָ֖יו (ו) v “his”

  8. 3. Mose 25,46

    und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern!

    בְּאָחִ֔יו (ו) v “his”

  9. 3. Mose 25,48

    so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen; einer von seinen Brüdern kann ihn auslösen;

    מֵאֶחָ֖יו (ו) v “his”

  10. 3. Mose 25,49

    oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.

    דֹד֞וֹ (וֹ) o “his”דֹּדוֹ֙ (וֹ֙) o “his”בְּשָׂר֛וֹ (וֹ) o “his”מִמִּשְׁפַּחְתּ֖וֹ (וֹ) o “his”יָד֖וֹ (וֹ) o “his”

  11. 3. Mose 25,50

    Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Halljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll für diese Zeit wie ein Tagelöhner bei ihm sein.

    מִמְכָּרוֹ֙ (וֹ֙) o “his”

  12. 3. Mose 25,51

    Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

    גְּאֻלָּת֔וֹ (וֹ) o “his”מִקְנָתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”

  13. 3. Mose 25,52

    sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.

    שָׁנָ֔יו (ו) v “his”גְּאֻלָּתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”

  14. 3. Mose 25,54

    Wenn er aber nicht auf einem dieser Wege ausgelöst wird, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

    וּבָנָ֥יו (ו) v “his”

  15. 3. Mose 26,4

    so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll seinen Ertrag geben, und die Bäume auf dem Feld sollen ihre Früchte bringen.

    פִּרְיֽוֹ׃ (וֹ) o “its”

  16. 3. Mose 26,20

    daß eure Kraft sich vergeblich verbraucht und euer Land seinen Ertrag nicht gibt und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen.

    פִּרְיֽוֹ׃ (וֹ) o “its”

  17. 3. Mose 26,37

    Und sie sollen einer über den anderen fallen wie vor dem Schwert, obgleich sie niemand jagt; und ihr werdet vor euren Feinden nicht standhalten können,

    בְּאָחִ֛יו (ו) v “his”

  18. 3. Mose 27,10

    Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [ergänzt: dem Herrn] heilig sein.

    וּתְמוּרָת֖וֹ (וֹ) o “its”

  19. 3. Mose 27,13

    Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

    חֲמִישִׁת֖וֹ (וֹ) o “its”

  20. 3. Mose 27,14

    Wenn jemand sein Haus als dem Herrn heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

    בֵּית֥וֹ (וֹ) o “his”

  21. 3. Mose 27,15

    Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.

    בֵּית֑וֹ (וֹ) o “his”

  22. 3. Mose 27,16

    Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [ergänzt: die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.

    אֲחֻזָּת֗וֹ (וֹ) o “his”זַרְע֑וֹ (וֹ) O “its”

  23. 3. Mose 27,17

    Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.

    שָׂדֵ֑הוּ (הוּ) hu “his”

  24. 3. Mose 27,18

    Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.

    שָׂדֵהוּ֒ (הוּ֒) Hu “his”

  25. 3. Mose 27,21

    sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem Herrn heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.

    אֲחֻזָּתֽוֹ׃ (וֹ) o “his”