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Bibelstudium

Lexikoneintrag · Hebräisch

H9009/הha

[the]

Lexikon
Aus TBESH von STEPBible (CC BY 4.0)

Vorkommen nach Büchern

  1. 1.525
  2. 1.676
  3. 1.406
  4. 1.446
  5. 1.384
  6. 1.154
  7. 850
  8. 104
  9. 1.122
  10. 1.059
  11. 1.336
  12. 1.179
  13. 861
  14. 1.400
  15. 276
  16. 682
  17. 472
  18. 133
  19. 384
  20. 48
  21. 296
  22. 98
  23. 774
  24. 1.695
  25. 28
  26. 1.371
  27. 233
  28. 57
  29. 72
  30. 130
  31. 12
  32. 70
  33. 59
  34. 17
  35. 18
  36. 65
  37. 87
  38. 326
  39. 40

Wiedergaben

In Schlachter 2000, basierend auf 1. Mose und dem Neuen Testament

23.945 Vorkommen in 11.072 Versen

Mit Stellenangabe und Text in Schlachter 2000.

  1. 2. Mose 21,22

    Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, so daß eine Frühgeburt eintritt, aber sonst kein Schaden entsteht, so muß [ergänzt: dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.

    הָֽאִשָּׁ֔ה (הָֽ) ha. “the”

  2. 2. Mose 21,28

    Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben.

    הַשּׁ֗וֹר (הַ) ha. “the”הַשּׁ֖וֹר (הַ) ha. “the”

  3. 2. Mose 21,29

    Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben.

    הַשּׁוֹר֙ (הַ) ha. “the”

  4. 2. Mose 21,31

    Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln.

    הַזֶּ֖ה (הַ) ha. “<the>”

  5. 2. Mose 21,32

    Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muß gesteinigt werden.

    הַשּׁ֖וֹר (הַ) ha. “the”וְהַשּׁ֖וֹר (הַ) ha. “the”

  6. 2. Mose 21,34

    so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören.

    הַבּוֹר֙ (הַ) ha. “the”וְהַמֵּ֖ת (הַ) ha. “the”

  7. 2. Mose 21,35

    Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [ergänzt: Rind] auch teilen.

    הַשּׁ֤וֹר (הַ) ha. “the”הַחַי֙ (הַ) ha. “<the>”הַמֵּ֖ת (הַ) ha. “the”

  8. 2. Mose 21,36

    Wußte man aber, daß das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.

    הַשּׁ֔וֹר (הַ) ha. “the”וְהַמֵּ֖ת (הַ) ha. “the”

  9. 2. Mose 21,37

    Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines.

    הַשּׁ֔וֹר (הַ) ha. “the”הַשֶּֽׂה׃ (הַ) ha. “the”

  10. 2. Mose 22,1

    Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, so daß er stirbt, so hat man keine Blutschuld;

    הַגַּנָּ֖ב (הַ) ha. “the”

  11. 2. Mose 22,2

    ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [ergänzt: Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

    הַשֶּׁ֛מֶשׁ (הַ) ha. “the”

  12. 2. Mose 22,3

    Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.

    הַגְּנֵבָ֗ה (הַ) ha. “the”

  13. 2. Mose 22,5

    Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen.

    הַקָּמָ֖ה (הַ) ha. “the”הַשָּׂדֶ֑ה (הַ) ha. “the”הַמַּבְעִ֖ר (הַ) ha. “the”הַבְּעֵרָֽה׃ (הַ) ha. “the”

  14. 2. Mose 22,6

    Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

    הָאִ֑ישׁ (הָ) ha. “the”הַגַּנָּ֖ב (הַ) ha. “the”

  15. 2. Mose 22,7

    Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat.

    הַגַּנָּ֔ב (הַ) ha. “the”הַבַּ֖יִת (הַ) ha. “the”הָֽאֱלֹהִ֑ים (הָֽ) ha. “the”

  16. 2. Mose 22,8

    Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.

    הָֽאֱלֹהִ֔ים (הָֽ) ha. “the”

  17. 2. Mose 22,12

    wenn es aber [ergänzt: von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.

    הַטְּרֵפָ֖ה (הַ) ha. “the”

  18. 2. Mose 22,16

    Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

    הַבְּתוּלֹֽת׃ (הַ) ha. “<the>”

  19. 2. Mose 22,24

    Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen.

    הֶֽעָנִי֙ (הֶֽ) he. “the”

  20. 2. Mose 22,25

    Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang;

    הַשֶּׁ֖מֶשׁ (הַ) ha. “the”

  21. 2. Mose 22,29

    Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

    הַשְּׁמִינִ֖י (הַ) ha. “<the>”

  22. 2. Mose 23,8

    Und nimm kein Bestechungsgeschenk an! Denn das Bestechungsgeschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten.

    הַשֹּׁ֙חַד֙ (הַ) ha. “<the>”

  23. 2. Mose 23,9

    Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen im Land Ägypten.

    הַגֵּ֔ר (הַ) ha. “the”

  24. 2. Mose 23,11

    aber im siebten sollst du es brach liegen und ruhen lassen, damit sich die Armen deines Volkes davon ernähren können; und was sie übriglassen, das mögen die Tiere des Feldes fressen. Dasselbe sollst du mit deinem Weinberg und mit deinem Ölbaumgarten tun.

    וְהַשְּׁבִיעִ֞ת (הַ) ha. “the”הַשָּׂדֶ֑ה (הַ) ha. “the”

  25. 2. Mose 23,12

    Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebten Tag sollst du ruhen, damit dein Rind und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Magd und der Fremdling sich erholen können.

    הַשְּׁבִיעִ֖י (הַ) ha. “<the>”וְהַגֵּֽר׃ (הַ) ha. “the”