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Bibelstudium

Lexikoneintrag · Hebräisch

H9006/מm

from

Lexikon
Aus TBESH von STEPBible (CC BY 4.0)

Vorkommen nach Büchern

  1. 358
  2. 323
  3. 269
  4. 356
  5. 318
  6. 273
  7. 226
  8. 28
  9. 279
  10. 242
  11. 234
  12. 231
  13. 140
  14. 238
  15. 88
  16. 92
  17. 45
  18. 212
  19. 438
  20. 145
  21. 58
  22. 30
  23. 428
  24. 494
  25. 39
  26. 444
  27. 43
  28. 50
  29. 16
  30. 46
  31. 9
  32. 27
  33. 43
  34. 13
  35. 18
  36. 15
  37. 6
  38. 59
  39. 15

Wiedergaben

In Schlachter 2000, basierend auf 1. Mose und dem Neuen Testament

6.388 Vorkommen in 5.034 Versen

Mit Stellenangabe und Text in Schlachter 2000.

  1. 3. Mose 27,5

    Wenn [ergänzt: die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.

    מִבֶּן־ (מִ) mi. “from”

  2. 3. Mose 27,6

    Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist.

    מִבֶּן־ (מִ) mi. “from”

  3. 3. Mose 27,7

    Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.

    מִבֶּן־ (מִ) mi. “from”

  4. 3. Mose 27,8

    Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

    מֵֽעֶרְכֶּ֔ךָ (מֵֽ) me. “for”

  5. 3. Mose 27,16

    Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [ergänzt: die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.

    מִשְּׂדֵ֣ה (מִ) mi. “some of”

  6. 3. Mose 27,17

    Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.

    מִשְּׁנַ֥ת (מִ) mi. “from”

  7. 3. Mose 27,18

    Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.

    מֵֽעֶרְכֶּֽךָ׃ (מֵֽ) Me. “from”

  8. 3. Mose 27,22

    Wenn aber jemand dem Herrn ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört,

    מִשְּׂדֵ֣ה (מִ) mi. “[is] from”

  9. 3. Mose 27,24

    Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte.

    מֵאִתּ֑וֹ (מֵ) me. “from”

  10. 3. Mose 27,28

    Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem Herrn gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig.

    מִכָּל־ (מִ) mi. “from”מֵאָדָ֤ם (מֵ) me. “from”וּמִשְּׂדֵ֣ה (מִ) mi. “from”

  11. 3. Mose 27,30

    Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn; sie sind dem Herrn heilig.

    מִזֶּ֤רַע (מִ) mi. “from”מִפְּרִ֣י (מִ) mi. “from”

  12. 3. Mose 27,31

    Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben.

    מִמַּֽעַשְׂר֑וֹ (מִ) mi. “any of”

  13. 4. Mose 1,1

    Und der Herr redete zu Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats, im zweiten Jahr nach ihrem Auszug aus dem Land Ägypten, und er sprach:

    מֵאֶ֥רֶץ (מֵ) me. “from”

  14. 4. Mose 1,3

    von 20 Jahren an und darüber, alle kriegstauglichen Männer in Israel; und zählt sie nach ihren Heerscharen, du und Aaron.

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  15. 4. Mose 1,18

    und sie versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats. Und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Sippen und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von 20 Jahren an und darüber, Kopf für Kopf.

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  16. 4. Mose 1,20

    Und die Söhne Rubens, des erstgeborenen Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  17. 4. Mose 1,22

    Die Söhne Simeons, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  18. 4. Mose 1,24

    Die Söhne Gads, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  19. 4. Mose 1,26

    Die Söhne Judas, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  20. 4. Mose 1,28

    Die Söhne Issaschars, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  21. 4. Mose 1,30

    Die Söhne Sebulons, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  22. 4. Mose 1,32

    Die Söhne Josephs, nämlich von den Söhnen Ephraims, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  23. 4. Mose 1,34

    Die Söhne Manasses, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  24. 4. Mose 1,36

    Die Söhne Benjamins, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”

  25. 4. Mose 1,38

    Die Söhne Dans, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber,

    מִבֶּ֨ן (מִ) mi. “from”