Lexikoneintrag · Hebräisch
H9002/וְv
andWortart: Konjunktion
Anzeigen inSchlachter 2000
Vorkommen nach Büchern
Wiedergaben
In Schlachter 2000, basierend auf 1. Mose und dem Neuen Testament
29.708 Vorkommen in 15.635 Versen
Mit Stellenangabe und Text in Schlachter 2000.
Wenn es viele Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis erhöhen, und wenn es wenige Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine [ergänzt: bestimmte] Anzahl von Ernten verkauft er dir.
וּלְפִי֙ (וּ) u. “and”
So soll nun keiner seinen Nächsten übervorteilen; sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich, der Herr, bin euer Gott!
וְלֹ֤א (וְ) ve. “and”
Darum haltet meine Satzungen und bewahrt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; so sollt ihr sicher wohnen in eurem Land!
וְאֶת־ (וְ) ve. “and”
Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! —
וְכִ֣י (וְ) ve. “and”וְלֹ֥א (וְ) ve. “and”
Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste bei mir.
וְהָאָ֗רֶץ (וְ) ve. “and”וְתוֹשָׁבִ֛ים (וְ) ve. “and”
Und ihr sollt in dem ganzen Land, das euch gehört, die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
וּבְכֹ֖ל (וּ) u. “and”
Und wenn jemand keinen Löser hat, aber mit seiner Hand so viel erwerben kann, wie zur Wiedereinlösung nötig ist,
וְאִ֕ישׁ (וְ) ve. “and”
Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
וְאִ֨ם (וְ) ve. “and”
Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht.
וְאִ֗ישׁ (וְ) ve. “and”
Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen.
וְאִ֣ם (וְ) ve. “and”
Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleich zu rechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.
וּבָתֵּ֣י (וּ) u. “and”וּבַיֹּבֵ֖ל (וּ) u. “and”
Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
וְעָרֵי֙ (וְ) ve. “and”
Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;
וַאֲשֶׁ֤ר (וַ) va. “and”וְעִ֥יר (וְ) ve. “and”
aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.
וּֽשְׂדֵ֛ה (וּֽ) u. “and”
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.
וְכִֽי־ (וְ) ve. “and”וְתוֹשָׁ֛ב (וְ) ve. “and”
Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.
וְתַרְבִּ֔ית (וְ) ve. “and”
Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben noch deine Nahrungsmittel um einen Wucherpreis.
וּבְמַרְבִּ֖ית (וּ) u. “and”
Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn nicht Sklavenarbeit tun lassen;
וְכִֽי־ (וְ) ve. “and”
Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.
וּבָנָ֣יו (וּ) u. “and”וְאֶל־ (וְ) ve. “and”
Was aber deinen Knecht und deine Magd anbetrifft, die du haben wirst, so kannst du sie von den Heiden kaufen, die um euch her sind.
וְעַבְדְּךָ֥ (וְ) ve. “and”וַאֲמָתְךָ֖ (וַ) va. “and”וְאָמָֽה׃ (וְ) ve. “and”
Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Gäste, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Sippen bei euch, die in eurem Land geboren sind; diese könnt ihr als Eigentum behalten,
וְ֠גַם (וְ֠) Ve. “and”וּמִמִּשְׁפַּחְתָּם֙ (וּ) u. “and”
und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern!
וּבְאַ֨חֵיכֶ֤ם (וּ) u. “and”
Wenn die Hand eines Fremdlings oder Gastes bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, der ein Gast bei dir ist, oder einem Abkömmling von seiner Sippe verkauft,
וְכִ֣י (וְ) ve. “and”וְתוֹשָׁב֙ (וְ) ve. “and”
sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.
וְאִם־ (וְ) ve. “and”
Wenn er aber nicht auf einem dieser Wege ausgelöst wird, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
וְאִם־ (וְ) ve. “and”וּבָנָ֥יו (וּ) u. “and”